Mediation und Konfliktlösung für Behörden
Wir führen im Auftrag von Behörden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen angeordnete Mediationen durch, unterstützen Schulen und Institutionen im Konfiktmanagement und übernehmen Beratungsmandate.
Jugendanwaltschaften
Wir führen im Auftrag der Jugendanwaltschaft in Anwendung von Art. 17 JStPO angeordnete Mediationen in Jugendstrafverfahren durch. Ziel einer Strafmediation als Anwendungsfall der sog. «restaurativen Justiz» ist es, unter den Parteien (in der Regel Täter und Opfer) im Rahmen einer jugendgerechten Aufarbeitung des Deliktes so zu vermitteln, dass der Rechtsfrieden ohne Erlass eines Strafurteils wieder hergestellt werden kann. Gelingt die Mediation, so wird das Strafverfahren eingestellt.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
Zivilgerichte
Wir führen im Auftrag von Zivilgerichten im Rahmen von Art. 214 ff. ZPO (Mediation im Entscheidverfahren) empfohlene Mediationen in kindesrechtlichen Angelegenheiten durch oder auch Mediationen, zu welchen das Gericht die Parteien in eherechtlichen Verfahren auffordern kann (Art. 297 Abs. 2 ZPO).
Schulen
Wir mediieren im Auftrag von Schulen bei Konflikten zwischen Schülern untereinander (z. B. Mobbing, Cybercrime, tätliche Auseinandersetzungen, Sachbeschädigungen, Diebstähle, etc.).
Wir vermitteln bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrpersonen / Schulleitungen.
Wir beraten Schulleitungen beim Vorliegen von sog. Antragsdelikten zwischen Schülern oder gegen Lehrpersonen (Tätlichkeiten, Drohungen, Beschimpfungen, etc.) bevor eine Strafanzeige erstattet wird.
Kosten Mediation für Behörden
Für Behörden gelten – angelehnt an die Ansätze für die unentgeltliche Rechtspflege – abweichende Tarife.