Mediation und Konfliktlösung für Behörden

Wir führen im Auftrag von Behörden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen angeordnete Mediationen durch, unterstützen Schulen und Institutionen im Konfiktmanagement und übernehmen Beratungsmandate.

Jugendanwaltschaften

Wir führen im Auftrag der Jugendanwaltschaft in Anwendung von Art. 17 JStPO angeordnete Mediationen in Jugendstrafverfahren durch. Ziel einer Strafmediation als Anwendungsfall der sog. «restaurativen Justiz» ist es, unter den Parteien (in der Regel Täter und Opfer) im Rahmen einer jugendgerechten Aufarbeitung des Deliktes so zu vermitteln, dass der Rechtsfrieden ohne Erlass eines Strafurteils wieder hergestellt werden kann. Gelingt die Mediation, so wird das Strafverfahren eingestellt.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Wir führen im Auftrag der KESB im Rahmen von Kindesschutzverfahren in Anwendung von Art. 314 Abs. 2 ZGB (Aufforderung Mediationsversuch) bzw. in Anwendung von Art. 307 Abs. 3 ZGB (Pflichtmediation) verfügte Mediationen zu den Themen Sorgerecht, Obhut und Betreuungsregelung mit strittigen Eltern durch.

Zivilgerichte

Wir führen im Auftrag von Zivilgerichten im Rahmen von Art. 214 ff. ZPO (Mediation im Entscheidverfahren) empfohlene Mediationen in kindesrechtlichen Angelegenheiten durch oder auch Mediationen, zu welchen das Gericht die Parteien in eherechtlichen Verfahren auffordern kann (Art. 297 Abs. 2 ZPO).

Schulen

Wir mediieren im Auftrag von Schulen bei Konflikten zwischen Schülern untereinander (z. B. Mobbing, Cybercrime, tätliche Auseinandersetzungen, Sachbeschädigungen, Diebstähle, etc.).

Wir vermitteln bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrpersonen / Schulleitungen.

Wir beraten Schulleitungen beim Vorliegen von sog. Antragsdelikten zwischen Schülern oder gegen Lehrpersonen (Tätlichkeiten, Drohungen, Beschimpfungen, etc.) bevor eine Strafanzeige erstattet wird.

Kosten Mediation für Behörden

Für Behörden gelten – angelehnt an die Ansätze für die unentgeltliche Rechtspflege – abweichende Tarife.